
Der Rat der EU hat am 24. Mai 2024 das sogenannte EU-Lieferkettengesetz (Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit - CSDDD) verabschiedet. Damit ist der Gesetzgebungsprozess nun abgeschlossen. Alle EU-Mitgliedstaaten sind jetzt aufgefordert, das EU-Lieferkettengesetz in nationale Gesetze innerhalb von 2 Jahren zu überführen und bereits bestehende Gesetze nachzubessern.
Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, die Menschenrechte entlang der Lieferketten zu schützen.
Dies wird auch Einfluss auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben, welches nach Bekunden der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode „so bürokratiearm wie möglich“ geändert werden soll.
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Ralph Seydel
IHK Halle-Dessau
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20. August 2024, 11:00 - 12:00 Uhr (MESZ)