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Energieeffizienzgesetz: Anforderungen an die Abwärmeermittlung

Donnerstag, 30. Mai 2024

13:00 - 15:00 Uhr

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Nach dem neuen Energieeffizienzgesetz sind alle Unternehmen in Deutschland ab einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh bis zum 30. Juni 2024 verpflichtet, ihre Abwärme in das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betriebene Abwärmeportal einzutragen. Sollten Betriebe dem nicht nachkommen, drohen Bussgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Unser Referent, Erik Pfeifer, Referatsleiter Betrieblicher Klimaschutz DIHK, gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Anforderungen.

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Ihre Ansprechpartner

Kathleen Ardelt
Kathleen Ardelt
IHK Magdeburg

Telefon: 0391 56 93 451 kathleen.ardelt@magdeburg.ihk.de

Franziska Böckelmann
Franziska Böckelmann
IHK Halle-Dessau

Telefon: 0345 21 26 409 fboeckelma@halle.ihk.de

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30. Mai, 13:00 - 15:00 Uhr (MESZ)