Online-Seminar
Warenursprung und Präferenzen kompakt 

Mittwoch, 14.10.2026 und Donnerstag, 15.10.2026

jeweils 09:00 Uhr - 16:30 Uhr

online | kostenpflichtig | via Zoom

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Pflichtfelder sind mit * markiert. Bitte beachten Sie, dass IHK-Veranstaltungen ggf. durch Medien begleitet werden. Durch Ihre Teilnahme erklären Sie Ihre Einwilligung in die Abbildung Ihrer Person einschließlich einer etwaigen Veröffentlichung.

Mit den aktuellen revidierten regionalen Übereinkommen zu den Pan-Europa-Mittelmeer (PEM)- Ursprungsregeln

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, um die Ursprungswaren zwischen den Vertragsparteien zollbegünstigt oder zollfrei in die Partnerstaaten einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Ländern weltweit (z. B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland).

Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1, Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. 

Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert bzw. ausgestellt. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.

Ihr Dozent

Sprecher

Dr. Ralf Ruprecht

Geschäftsführende Gesellschafter @ Ruprecht & Partner Unternehmensberatung, Heidelberg

Telefon: +49 (0) 62 21 / 38 53 12 nachricht@exportexpert.de

Seminarinhalte

  • Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
  • Kumulationszonen, z.B. Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, TR)
  • Anwendung der Ursprungsregeln (Vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, Ausreichende Be- oder Verarbeitung, Allgemeine Toleranz)
  • Präferenznachweise (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärung, Lieferantenerklärung)
  • Übungen

  • Ursprungsregeln gem. Zollkodex der Union (UZK)
  • Ursprungszeugnis und Vorbelege 

  • "Made in..." Warenmarkierung
  • Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK

  • Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten (z. B. Großbritannien, Japan)
  • Revidiertes Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln)
  • Kumulierungsregeln
  • Territoriale Auflagen
  • Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
  • (Langzeit-) Lieferantenerklärungen mit / ohne Präferenzursprung

  • Ermächtigter Ausführer (EA)
  • Arbeits- und Organisationsanweisung
  • Verantwortliche Personen
  • Registrierter Ausführer (REX)

Zielgruppe

Mitarbeiter, die mit dem Erstellen von Präferenznachweisen (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen) befasst sind und/oder die für die Ermittlung des korrekten Ursprungs Verantwortung tragen.

Preis: 405,00 €

Der Preis gilt pro Veranstaltungsteilnehmer. 

405,00 EUR Teilnehmerentgelt (steuerbefreit nach § 4 Nr. 22a UStG). 


Teilnahmevoraussetzungen

  • Technische Plattform: Zoom 
  • Sie buchen das Seminar und erhalten rechtzeitig einen Einwahllink und die Seminarunterlagen in digitaler Form gesendet.

    Was benötigen Sie für Ihr Online-Seminar?

  • Ein Endgerät (PC, Laptop) mit Lautsprecher, Mikrofon und Videokamera
  • Empfehlenswert zur Audioeinwahl ist ein Headset (ggf. Telefonkopfhörer)
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Diana Hofmann

Ihre Ansprechpartnerin

Telefon: 0345 2126-282, E-Mail: export@halle.ihk.de

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