Dr. Ralf Ruprecht
Geschäftsführende Gesellschafter @ Ruprecht & Partner Unternehmensberatung, Heidelberg
Telefon: +49 (0) 62 21 / 38 53 12 nachricht@exportexpert.de
Mit den aktuellen revidierten regionalen Übereinkommen zu den Pan-Europa-Mittelmeer (PEM)- Ursprungsregeln
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, um die Ursprungswaren zwischen den Vertragsparteien zollbegünstigt oder zollfrei in die Partnerstaaten einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Ländern weltweit (z. B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland).
Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1, Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich.
Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert bzw. ausgestellt. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.
Dr. Ralf Ruprecht
Geschäftsführende Gesellschafter @ Ruprecht & Partner Unternehmensberatung, Heidelberg
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Mitarbeiter, die mit dem Erstellen von Präferenznachweisen (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen) befasst sind und/oder die für die Ermittlung des korrekten Ursprungs Verantwortung tragen.
Preis: 405,00 €
Der Preis gilt pro Veranstaltungsteilnehmer.
405,00 EUR Teilnehmerentgelt (steuerbefreit nach § 4 Nr. 22a UStG).
Teilnahmevoraussetzungen
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