Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Freihandelsabkommen
geschlossen, die es ermöglichen, Ursprungswaren zollbegünstigt oder zollfrei in das Partnerland einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Partnerstaaten weltweit (z.B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland).
Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1 bzw. Ursprungserklärungen…)
dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.
Seminarinhalte
Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
Kumulationszonen, z.B. Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, TR)
Anwendung der Ursprungsregeln
(Vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, Ausreichende Be- oder Verarbeitung, Allgemeine Toleranz)Präferenznachweise (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärung, Lieferantenerklärung)
Übungen
Ursprungsregeln gem. Zollkodex der Union (UZK)
Ursprungszeugnis und Vorbelege
„Made in …“ Warenmarkierung
Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK
Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten (z.B. Großbritannien, Japan)
Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln)
Kumulierungsregeln
Territoriale Auflagen
Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
(Langzeit-) Lieferantenerklärungen mit / ohne Präferenzursprung
Ermächtigter Ausführer (EA)
Arbeits- und Organisationsanweisung
Verantwortliche Personen
Registrierter Ausführer (REX)
Ihr Dozent
Dr. Peter Ruprecht
Ruprecht & Partner Unternehmensberatung, Heidelberg
Zielgruppe
Mitarbeiter, die mit dem Erstellen von Präferenznachweisen (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen) befasst sind und/oder die für die Ermittlung des korrekten Ursprungs Verantwortung tragen.
Preis: 510,66 €
Der Preis gilt pro Veranstaltungsteilnehmer.
390,00 EUR Teilnehmerentgelt (steuerbefreit nach § 4 Nr. 22a UStG),
43,70 EUR Verpflegungspauschale je Tag (zzgl. 19% USt.),
16,66 EUR Seminarunterlagen (steuerbefreit)
Wo gibt es Parkmöglichkeiten?
Bitte nutzen Sie für Ihre Anreise den öffentlichen Personennahverkehr bzw. folgende Parkmöglichkeiten.
Dorint Hotel Charlottenhof Halle (Saale)
Diana Hofmann
Ihre Ansprechpartnerin
Telefon: 0345 2126-282, E-Mail: export@halle.ihk.de
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2. April 2025, 9:00 Uhr - 3. April 2025, 16:30 Uhr (MESZ)