Mit dem im Mai 2026 vorgelegten Gebäudemodernisierungsgesetz sollen die Anforderungen der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Sowohl für den Bestand als auch für den Neubau von Nichtwohngebäuden ergeben sich daraus u. a. folgende Vorgaben:
• neue Standards für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden im Bestand,
• ab 2030 müssen alle neuen Gebäude als Nullemissionsgebäude errichtet werden,
• mehr Stellplätze für Elektroautos und Fahrräder,
• weitere Regelungen für Heizsysteme, Gebäudetechnik und Energieausweise,
• eine systematische Betrachtung der Lebenszyklus-Emissionen.
Zu den geplanten Änderungen im neuen Gesetz gehören außerdem die von der Koalition vereinbarte Aufhebung des vollständigen Verbots fossiler Heizungen ab 2045. In einer Veranstaltung der gewerblichen Kammern und der Ingenieurskammer Sachsen-Anhalt erfahren Sie, was nun konkret auf Sie zukommt.
Unsere Experten:
• Prof. Dr. Hartmut Kahl, Leiter Forschungsgebiet Recht der Wärmeversorgung, Stiftung Umweltenergierecht und
• Thomas Rochel, Ingenieurbüro Dr.-Ing Rochel GmbH, Sachverständiger für Energietische Gebäudeoptimierung und Energieberatung
geben einen Überblick zu den neuen Regelungen. Sie ordnen diese ein und erläutern, wie sich Unternehmen vorbereiten können.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Ihre Ansprechpartner
Sprecher
Franziska Böckelmann
IHK Halle-Dessau
Telefon: 0345 21 26 409 fboeckelma@halle.ihk.de
Kathleen Ardelt
IHK Magdeburg
Telefon: 0391 56 93 451 kathleen.ardelt@magdeburg.ihk.de
Karsten Gäde
CSR-Manager @ Handwerkskammer Magdeburg
Telefon: 0391 6268-212 kgaede@hwk-magdeburg.de
Thomas Rochel
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Tel.: 0391 73 13 078 energie@ingbuero-rochel.de
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27. August 2026, 13:00 - 15:00 Uhr (MESZ)