Mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte soll in allen EU-Mitgliedsstaaten geregelt werden, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Verordnung ist seit 30. Juni 2023 in Kraft und nach einer Übergangszeit von 18 Monaten ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden. Für kleine Unternehmen gilt eine Übergangszeit von 24 Monaten.
Das Webinar soll Unternehmen dabei unterstützen, herauszufinden, ob ihre Lieferkette von der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten betroffen ist, welche Risikomanagmentmaßnahmen ergriffen werden müssen bzw. wie sie die Entwaldungsfreiheit nachweisen.
Zur Anmeldung folgen Sie bitte nachstehendem Link zur IHK Dresden.
Diese Veranstaltung ist Teil der IHK-Webinar-Reihe "Lieferkettenmanagement in der Praxis" Mehr Informationen zu den weiteren Webinaren finden Sie hier.
Zielgruppe
Geschäftsleitung, Export- und Vertriebsmitarbeiter
Ihr Ansprechpartner
Ralph Seydel
IHK Halle-Dessau
Telefon: 0345 21 26-284 rseydel@halle.ihk.de
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28. Mai, 9:00 - 12:00 Uhr (MESZ)